Praktikum oder Praxissemester?
Oft herrscht hinsichtlich der Begriffe Praktikum und Praxissemester Unklarheit. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen: Der Begriff Praxissemester ist quasi ein Unterbegriff des Oberbegriffs Praktikum. Unter einem Praxissemester versteht man nämlich in aller Regel ein Praktikum, das in einer Studienordnung vorgeschrieben ist und einen längeren Zeitraum (drei bis sechs Monate) dauert. Ein Praxissemester ist somit keine Alternative zu einem Praktikum, sondern lediglich eine speziellere Form. Oft bekommt ein Praxissemester in einem Studienverlaufsplan einen festen Platz eingeräumt. So muss es mitunter in einem bestimmten Semester absolviert werden oder aber im Grund- oder Hauptstudium. Mitunter werden Studierende durch Seminare im Vorfeld auf das Praxissemester vorbereitet. Das Verfassen eines Praktikumsberichts ist im Falle eines Praxissemesters häufig obligatorisch.
Darüber hinaus steht es Studierenden natürlich oft auch frei, freiwillig ein Semester einzuschieben, in dem man „nur“ ein Praktikum absolviert. Ob das im individuellen Fall möglich ist und ob eine Beurlaubung nötig oder angeraten ist, erfährt man, indem man sich an die Studienberatung wendet. Auch sollte man dabei beachten, dass es hinsichtlich der Bafög-Förderung zu Problemen kommen kann. Gerade diesen Aspekt sowie die generelle Finanzierung eines Praktikums sollte man im Vorfeld genau abklären. Denn nur wenn trotz eines Praktikums noch genügend Geld für den Lebensunterhalt übrig bleibt, macht ein solches überhaupt Sinn.