Praktikum und Bafög
Viele Studierende beziehen Bafög, damit sie ihr Studium finanzieren können. Doch was geschieht, wenn diese Studenten ein Praktikum absolvieren möchten? Können sie dann noch mit der wichtigen staatlichen Unterstützung rechnen?
Diese Frage kann man leider nicht so einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten. In aller Regel gibt es keine Probleme mit dem Bafög, wenn man als Student im Rahmen der jeweiligen Studienordnung verpflichtet ist, ein Praktikum abzuleisten. Hier bleibt einem schließlich keine andere Wahl, als sich einen Praktikumsplatz zu suchen. Natürlich müssen aber auch hier alle übrigen Bedingungen erfüllt sein, die einen Bafög-Anspruch überhaupt erst zustande kommen lassen. Aber Achtung: Verdient man in seinem Praktikum etwas, wird dieser Verdienst auf den Bafög-Anspruch angerechnet.
Wenn man nicht durch die Studienordnung zur Ableistung des Praktikums verpflichtet ist, sondern dieses auf freiwilliger Basis absolviert, kann es komplizierter werden. In aller Regel kann man mit einer weiteren Bafög-Förderung rechnen, wenn das Studium an sich die Haupttätigkeit bleibt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Praktikum in den Semesterferien oder auf Teilzeitbasis neben dem Studium ausgeübt wird. Absolviert man hingegen während des Semesters ein Vollzeitpraktikum und setzt somit mit dem Studieren de facto aus, ist die Förderung gefährdet. Bevor man sich als Bafög-Empfänger also für ein Praktikum entscheidet, sollte man sich ausführlich bei seinem zuständigen Bafög-Amt erkundigen, welche Bedingungen es zu beachten gilt. Zudem sollte man auch prüfen, ob sich durch die Aufnahme eines Praktikums die Sozialversicherungspflicht ändert – dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man Verdienstgrenzen überschreitet.